Netzanschluss

Netzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz („EnWG“) verpflichtet, Letztverbraucher, andere Energieversorgungsnetze und deren Leitungen sowie Erzeugungs- und Speicheranlagen zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen an ihr Netz anzuschließen.

Darüber hinaus resultieren aus den gesetzlichen Vorgaben (insbes. EnWG i.V.m. Netzanschlussverordnung – „NAV“) nachfolgende Veröffentlichungspflichten.

 

           > Netzanschlussbedingungen

           > Technische Anforderungen

           > Anmeldung und Inbetriebsetzung

           > Netzbetreiberwechsel