Gasbeschaffenheit

Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG

Gemäß § 19 Abs. 2 i.V.m. § 23c Abs. 6 Nr. 1 EnWG ist der Netzbetreiber verpflichtet, die Eigenschaften des sich im Netz befindlichen Gases (Gasbeschaffenheit) zu veröffentlichen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Gasqualität, den Brennwert und den Abrechnungsbrennwert des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten. Der Abrechnungsbrennwert wird jeweils am zehnten Werktag des Monats veröffentlicht.

Die Umrechnung vom Einspeisebrennwert in den Abrechnungsbrennwert erfolgt über die Zustandszahl. Die zugrunde gelegte Zustandszahl entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hinweise zur Gasabrechnung".

 

Brennwert in Niebüll

 Einspeisebrennwert
Monat[kwh/m³]
Januar11,427
Februar11,499
März 
April 
Mai 
Juni 
Juli 
August 
September 
Oktober 
November 
Dezember 

 

Brennwert in Leck

 Einspeisebrennwert
Monat[kwh/m³]
Januar11,427
Februar11,499
März 
April 
Mai 
Juni 
Juli 
August 
September 
Oktober 
November 
Dezember 

Brennwert in Niebüll

 Einspeisebrennwert
Monat[kwh/m³]
Januar11,631
Februar11,524
März11,399
April11,341
Mai11,370
Juni11,399
Juli11,375
August11,396
September11,381
Oktober11,573
November11,468
Dezember11,395

 

Brennwert in Leck

 Einspeisebrennwert
Monat[kwh/m³]
Januar11,634
Februar11,523
März11,399
April11,341
Mai11,368
Juni11,397
Juli11,374
August11,398
September11,379
Oktober11,574
November11,468
Dezember11,395

Hinweise zur Gasabrechnung

Der Brennwert ist die Wärmemenge in kWh, die bei vollständiger Verbrennung eines Norm-m³ Erdgas frei wird. Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt es je nach Förderquelle leichten Schwankungen in der Zusammensetzung und damit auch im Energiegehalt.

Auf Basis der Monatsabrechnungsbrennwerte Hs, m, eff wird gemäß dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 der mengengewichtete Abrechnungsbrennwert Hs, eff für die jeweilige Abrechnungszeitspanne gebildet und dem Lieferanten entsprechend der festgelegten Marktprozesse (Geli-Gas) mitgeteilt.

Zustandszahl:

Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Gaszähler, der abhängig von Druck und Temperatur des Erdgases ist. Zur Abrechnung der verbrauchten Erdgasmengen muss daher der Betriebszustand des Erdgases auf den Normzustand umgerechnet werden. Erdgas hat seinen Normzustand bei einer Normtemperatur (Tn) von 0 °C und einem Normdruck (pn) von 1013,25 mbar.
Die Zustandszahl (z) beschreibt das Verhältnis vom abrechnungsrelevanten Normvolumen (Vn) zum gemessenen Betriebsvolumen (Vb) des Erdgases. Die Zustandszahl wird jeweils kundenspezifisch ermittelt und ist abhängig von der geodätischen Höhe.

 

Berechnung der Zustandszahl nach G685

 

Normtemperatur Tn   

=

273,15 K (0°C)

Abrechnungstemperatur Teff    

=

288,15 K (15°C)

Luftdruck Pamb   

=

1016 mbar – 0,12 x mittl. Höhe

Effektivdruck Peff         

=

Betriebsdruck in mbar

Normdruck Pn     

=

1013,25 mbar