Preisblatt und Rollout
Gemäß §§ 37 Abs. 1 i.V.m. 29, 35 MsbG
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Verpflichtung zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen sowie über die angebotenen Standard- und Zusatzleistungen. Die Veröffentlichung umfasst auch das Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb. Dieses hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Die Stadtwerke Nordfriesland - Netz GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet. Als solcher übernimmt sie den Messstellenbetrieb nach Maßgabe der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben. Die Aufgaben des Messstellenbetrieb umfassen u.a. den Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme, § 3 Abs. 2 MsbG.
Sofern technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, müssen Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 kW mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Messstellen können von uns mit intelligenten Messeinrichtungen ausgestattet werden bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh und Anlagebetreibern mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 kW, § 29 Abs. 2 MsbG. In allen übrigen Fällen werden sämtliche Messstellen mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet, § 29 Abs. 3 MsbG.
Die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme ist gegeben, sobald drei voneinander unabhängige Unternehmen ein intelligentes Messsystem, welches vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurde, am Markt anbieten, § 30 MsbG.
Die wirtschaftliche Vertretbarkeit für den Einbau moderner Messeinrichtung und intelligenter Messsysteme liegt vor, soweit die erhobenen Messentgelte nicht die Preisobergrenzen des §§ 31, 32 MsbG für die Standardleistungen überschreiten.
Zu den Standardleistungen gehören:
- der Einbau, der Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe dieses Gesetzes,
- der technische Betrieb der Messstelle nach den Maßgaben dieses Gesetzes einschließlich der form- und fristgerechten Datenübertragung nach Maßgabe des MsbGs,
- die Erfüllung weiterer Anforderungen, die sich aus diesem Gesetz oder aus Rechtsverordnungen nach den §§ 46 und 74 ergeben.
Die Zusatzleistungen und deren Vergütung Sie ebenfalls dem angefügten Preisblatt entnehmbar.
Im Rahmen des Turnuswechsels, bei Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU von Gebäuden verbaut die Stadtwerke Nordfriesland - Netz GmbH moderne Messeinrichtungen. Die erhobenen Entgelte entnehmen Sie bitte dem angefügten Preisblatt.