Gründung der Stadtwerke Nordfriesland - Netz GmbH
Übertragung des Netzbetriebs zum 01.06.2019
Zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist die Stadtwerke Nordfriesland - Netz GmbH gegründet worden. Sie ist eine 100%-ige Tochter der Stadtwerke Norfriesland GmbH und übernimmt als Netzbetreiber zum 01.06.2019 den Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.
Mit Wirkung zum 01.06.2019 ist die Stadtwerke Nordfrieland - Netz GmbH an Stelle des bisherigen Netzbetreibers Stadtwerke Niebüll - Netz GmbH, Gemeindewerke Leck - Netz GmbH und Stadtwerke Bredstedt - Netz in die sich aus dem nachstehend beschriebenen Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eingetreten. Am 08.11.2018 sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsverordnung - NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) in Kraft getreten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV/NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Niebüll-Netz GmbH zur NAV und zur NDAV sowie die jeweiligen Anlagen zu den Ergänzenden Bedingungen. Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gelten für alle mit der Stadtwerke Nordfriesland - Netz GmbH begründeten Niederdruck- bzw. Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen. Mit dieser Vertragsanpassung machen wir von unserem Recht gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Gebrauch.