Technische Anforderungen

Gemäß § 19 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 20 NDAV i.V.m. §§ 33 Abs. 3, 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

Wenn Sie Gasverteiler-/ Fernleitungsnetze, Erzeugungs-/ Speicher-/ LNG-Anlagen und/ oder Direktleitungen an unser Verteilnetz anschließen wollen, gelten neben den allgemeinen und ergänzenden Anschlussbedingungen folgende technische Mindestanforderungen.

 

Technische Rahmenbedingungen und Richtlinien

Die nachfolgenden Angaben dienen nur zur Information. Für den Fall eines beabsichtigten Netzzuganges gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich vorgelegten Verträge, Preisblätter und Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Nordfriesland – Netz GmbH .

Die an eine Leitung der Stadtwerke Nordfriesland – Netz GmbH oder eine damit zusammenhängende Einrichtung der Stadtwerke Niebüll – Netz GmbH angeschlossenen Gasanlagen des Netzendkunden einschließlich der Gebäude oder Gasanlagen über die der Kunde vor- oder nachgeschaltet transportieren lässt müssen folgenden Richtlinien entsprechen:

 

  • den Regeln der Technik

  • den Bestimmungen des Regelwerks des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.

  • den berufsgenossenschaftlichen, baubehördlichen, polizeilichen und anderen behördlichen Vorschriften

  • den gesetzlichen Bestimmungen

  • Der Netzendkunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Regeln, Vorschriften und Bestimmungen. Dies gilt auch für die ihm obliegende Erstellung, Überwachung (Wartung und Kontrolle) und Unterhaltung (Instandsetzung und Reparatur) seiner Gasanlagen.

  • Die technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang sind im Wesentlichen in Richtlinien geregelt.