Netzanschluss
Netzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz („EnWG“) verpflichtet, Letztverbraucher, andere Energieversorgungsnetze und deren Leitungen sowie Erzeugungs- und Speicheranlagen zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen an ihr Netz anzuschließen.
Darüber hinaus resultieren aus den gesetzlichen Vorgaben (insbes. EnWG i.V.m. Netzanschlussverordnung – „NAV“) nachfolgende Veröffentlichungspflichten.
> Anmeldung Netzanschluss/Ladeeinrichtung
> Anschluss steuerbarer Verbrauchseinrichtungen